Amazon geht gegen Bewertungsbetrug vor

Erstellt am: 02.02.2018
zuletzt geändert am: 02.02.2018

 

Laut einer Studie des Software-Anbieters Reviewmeta ist jede fünfte Bewertung auf Amazon gefälscht. Dagegen geht der Martkplatz-Riese jetzt verstärkt vor. Dies geht zum Teil soweit, dass das Unternehmen mit Kontosperrungen von Verkäufern droht, weil es gefakte Bewertungen vermutete.

Bewertungen müssen vertrauenswürdig sein!

Damit eine Bewertung für potenzielle Käufer auch ihren Zweck erfüllt, muss sie vertrauenswürdig und deshalb auch wahr sein. Amazon versucht seit jeher gegen gefälschte Rezensionen vorzugehen und hat bereits einige Händler und Anbieter verklagt. In den letzten Wochen kam es zusätzlich zu einer massiven Löschung von Bewertungen, davon waren nicht-verifizierte Bewertungen ebenso betroffen wir verifizierte und Listing-Rezensionen. Doch diese Maßnahmen reichen Amazon offensichtlich noch nicht aus.

Bewertung von Freunden und Familie ist tabu!

Einige Händler hat Amazon nun sogar direkt angesprochen und droht mit Sperrung der Konten, weil vermutet wird, dass Rezensionen von Familienmitgliedern, Freunden oder Mitarbeiter von Verkäufern bei Amazon verfasst wurden. In diesem Zusammenhang gab Amazon sogar selbst in den Anschreiben zu, dass die Verbindungen von Konten überwacht und ausgewertet werden.

Die Amazon-Nutzungsbedingungen

Durch diese Maßnahmen pocht Amazon auf die Einhaltung seiner Nutzungsbedingungen, die Sperrung von Händler-Konten ist deshalb zulässig. Dort steht unter dem Punkt „Missbrauch von Beurteilungen, Bewertungen oder Produktrezensionen“, dass
Händler keine Rezensionen zu Produkten oder Dienstleistungen schreiben dürfen, an denen sie selbst ein finanzielles Interesse haben. Auch Rezensionen für Produkte oder Dienstleistungen von Konkurrenten sind nicht zulässig.
 Mit der Einschränkung, dass auch nahe Freunde von Händlern keine Bewertungen schreiben dürfen, geht Amazon noch einen Schritt weiter und es stellt sich die Frage, wie gerechtfertigt dies ist und ob derartige Bewertungen tatsächlich als gefaked eingeschätzt werden können.Allerdings wirkt die Begründung dafür, ob ein Händler gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, mehr als ungenau, es drängt sich der Verdacht auf, dass die Sperrungen durchaus auch recht willkürlich durchgeführt werden.Quelle: onlinehaendler-news.de

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