Abmahnungen durch den IDO – Wichtige Händler-Info

Erstellt am: 11.12.2017
zuletzt geändert am: 11.12.2017

 

Der „Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting Deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO-Verband) hat den Online-Händlern in den letzten Jahren durch eine Vielzahl von Abmahnungen das Leben schwergemacht.

Wann sind Verbände abmahnberechtigt

Wettbewerbsverstöße werden in Deutschland nicht durch den Staat geahndet, diese Aufgabe haben verschiedene Verbände übernommen, einer der berühmtesten ist der IDO-Verband. Allerdings muss der Verband verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt zur Abmahnung von Händlern berechtigt zu sein. Diese Berechtigung wird auch als Aktivlegimitation bezeichnet. Die Vorgaben sind im § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG festgelegt:
  1. Der Verband muss rechtsfähig sein und die beruflichen Interessen von Gewerbetreibenden und Selbständigen fördern
  2. Der Verband muss eine große Anzahl an Mitgliedern haben, die gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen auf demselben Markt anbieten
  3. Der Verband muss so personell, sachlich und finanziell so aufgestellt sein, dass er die Aufgaben aus der Satzung, insbesondere die Wahrung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen überhaupt stemmen kann.
Abmahnungen dürfen nur erteilt werden, wenn der Verband alle genannten Voraussetzungen erfüllt. Nur in diesem Fall darf überhaupt Klage erhoben werden.

Der IDO-Verband

Dieser Verband erfüllt die ersten beiden Bedingungen aus dem UWG, allerdings ist fraglich, ob auch Voraussetzung Nummer 3 erfüllt ist. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob der IDO über Personal verfügt, das überhaupt im Wettbewerbsrecht qualifiziert ist. Über die Legitimation ist vom Landesgericht Berlin mehrfach entschieden worden und zwar mit unterschiedlichem Ergebnis. So wurden dem Verband in einem Verfahren die Legitimation zugesprochen, im nächsten wieder verneint. Nach letztem Stand wurde nun doch wieder die Aktivlegimitation erteilt, das heißt, der Verband darf abmahnen. Oder doch nicht? Das Urteil ist aus verschiedenen Gründen nicht 100%-ig rechtskräftig, darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden.

Es zählt der Einzelfall

Insgesamt ist die Invasion des IDO-Verbandes noch nicht zu Ende, da er im Grunde genommen legitimiert ist, Abmahnungen auszusprechen. Allerdings kommt es hier sehr stark auf den Einzelfall an. Es lohnt sich deshalb, jede Abmahnung vom Anwalt prüfen zu lassen. Quelle: e-recht24.de

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