Abmahnung - wie reagieren und vorbeugen?

Erstellt am: 29.06.2016
zuletzt geändert am: 29.06.2016

 

Einer Studie des Händlerbundes zufolge erhielt im Jahr 2015 jeder fünfte Online-Händler mindestens einmal eine Abmahnung. Dabei nahm die Zahl der Abgemahnten gegenüber 2014 weiter zu.Da mit Abmahnungen Kosten einhergehen, die gerade für kleinere Online-Händler sogar existenzbedrohend sein können, ist grundlegendes Wissen über Abmahnungen und wie man mit ihnen am besten umgeht für Betreiber von Onlineshops unverzichtbar.

Was ist eine Abmahnung?

Es handelt sich dabei um ein rechtlich zulässiges Mittel, mit dem ein Online-Händler dazu aufgefordert wird, ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen und dazu eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ob der Händler, dessen Verhalten beanstandet wird, das unlautere Verhalten absichtlich oder aus Versehen setzte, spielt dabei keine Rolle. In beiden Fällen besteht ein Anspruch darauf, dass das rechtswidrige Verhalten unterlassen wird.In der Regel wird der entsprechende Anspruch von einem Mitbewerber, also einem anderen Online-Händler, formuliert. Aber auch Kammern sowie Verbände wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs oder der Verbraucherschutz sind rechtlich dazu berechtigt und setzen entsprechende Schritte.Gesetzlich festgeschrieben ist sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 12 Abs. 1 UWG).

Gründe für die Beanstandung wettbewerbswidrigen Verhaltens

Zu Anwendung kommt die Abmahnung bei wettbewerbswidrigen Praktiken. Sehr oft handelt es sich dabei um fehlende oder mangelhafte Rechtstexte im Onlineshop. Mangelhafte oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen typische Gründe dar. Oft wird auch ein Verstoß gegen die Impressumspflicht beanstandet. Ebenso oft ist das widerrechtliche Verwenden rechtlich geschützter Fotos und Markennamen der Grund für eine entsprechende Aufforderung zur Unterlassung durch einen Konkurrenten.Weitere typische Gründe sind: Falsche Angaben zu Grundpreisen und Versandkosten, Werbung per E-Mail ohne Einverständnis des Empfängers (SPAM), das Werben mit veralteten Testberichten, das Verwenden von Siegeln ohne nähere Angaben zu den Bedingungen, fehlende oder mangelhafte Angaben zur Garantien, fehlende Hinweise zur Gewährleistung, fehlende oder falsche Angaben zu Lieferzeiten, fehlende oder mangelhafte Lebensmittel- oder Textilkennzeichnung oder die fehlende Auflistung der Merkmale des Produkts auf der Produktseite.

Was beinhaltet eine Abmahnung?

Neben einer Beschreibung des beanstandeten Sachverhalts beinhaltet sie die rechtliche Begründung, weshalb es sich dabei um ein wettbewerbswidriges Verhalten handelt. Damit verbunden ist die Aufforderung, das beanstandete Verhalten einzustellen und innerhalb einer genannten Frist schriftlich kundzutun, das Verhalten in Zukunft zu unterlassen sowie die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, falls gegen die schriftliche Erklärung verstoßen wird.Für den Fall, dass auf das Schreiben innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert wird, wird die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung angedroht.In der Regel liegen dem Schreiben bereits eine vorgefertigte Erklärung sowie eine Rechnung über die Anwaltskosten bei. Die Höhe der Anwaltskosten bestimmt sich dabei über den Gegenstandswert.

Wie auf eien Abmahnung reagieren?

Sollten begründete Zweifel daran bestehen, dass die Aufforderung zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens rechtens ist, empfiehlt es sich, sich an eine Anwaltskanzlei wie z.B. IT-Recht Kanzlei zu wenden. Im Gespräch mit Experten lässt sich klären, wie am besten reagiert werden sollte.Sollte sich hierbei herausstellen, dass zu Unrecht abgemahnt wird, sollte der Anspruch ohne Übernahme der Rechtsanwaltskosten schriftlich zurückgewiesen werden.Ist die Unterlassungsforderung allerdings berechtigt, da tatsächlich ein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt, sollte innerhalb der angegebenen Frist mit Einstellen des beanstandeten Verhaltens und der Abgabe der geforderten Erklärung sowie der Übernahme der Rechtsanwaltskosten reagiert werden.Schlussendlich besteht noch die Möglichkeit, sich an eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten zu wenden, die bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt sind.Das Abwarten auf eine einstweilige Verfügung, um gegen diese dann gerichtlich vorzugehen, wird in den seltensten Fällen die geeignete Reaktion darstellen.

Wie am besten vorbeugen?

Angesichts der drohenden Kosten empfiehlt es sich, bereits vorab das Impressum sowie die Datenschutzerklärung, die Widerrufsbelehrung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops von einer Anwaltskanzlei prüfen zu lassen. Auch der Händlerbund oder Protected Shops bieten Beratung, Rechtsvertretung und Rechtstexte für Online-Händler sowie den Abschluss von Schutzpaketen an.Bei Bildern und Markennamen sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Verwendung rechtlich zulässig ist. Auch hierbei können Experten qualifiziert Auskunft geben.Versandkosten und Grundpreisangaben sollten auf ihre Korrektheit hin überprüft werden, um darüber Mitbewerbern und Kammern sowie Verbänden keinen Anlass zur Formulierung eines Unterlassungsanspruches zu bieten.

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