Abmahnung? Das trifft doch immer nur die anderen…

Erstellt am: 18.03.2017
zuletzt geändert am: 18.03.2017

 

Die Abmahnproblematik ist für alle Onlinehändler eine Herausforderung – all die rechtlichen Änderungen und Besonderheiten so umzusetzen, dass sich weder für Wettbewerber noch für Verbraucher Ansatzpunkte geben, ist kein leichtes Unterfangen. Der Händlerbund hat 534 Onlinehändler mit ihren Erfahrungen mit Abmahnungen im vergangenen Jahr befragt.

Jeder vierte Onlinehändler betroffen

Die Ergebnisse der Händlerbund Abmahnstudie 2016 sprechen eine deutliche Sprache: Fast jeder Vierte, genauer 24 Prozent der Händler, haben im vergangenen Jahr mindestens eine Abmahnung erhalten – teilweise sogar vier und mehr. Mehr als die Hälfte der Abmahnungen beruhte dabei auf einem Vergehen, das dem Bereich des Wettbewerbsrechts zuzuordnen ist, zum Beispiel
  • vergleichende oder übertriebene Werbung
  • ungefragt zugeschickte Werbematerialien
  • fehlende Hinweise auf die OS-Streitschlichtungsplattform
  • unkorrekte Grundpreisangaben
  • fehlende Textilkennzeichnung
11 Prozent der Abmahnungen gingen auf urheberrechtliche Schwierigkeiten zurück (z. B. Plagiat von Texten, unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial). Immerhin jede zehnte Abmahnung ist dem Markenrecht zuzurechnen. Typisch ist hier die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen (z. B. INBUS, Flip Flop) oder auch die unzulässige Nutzung von Markennamen (z. B. in Google Adwords-Anzeigen).

Abmahnungen spitzen sich immer häufiger zu

Was im Vergleich zur Vorjahresstudie auffällig ist, ist die Tendenz zu immer teureren Abmahnungen. Immerhin, zwei von fünf Abmahnungen liegen in Hinblick auf die Kosten unter 500 Euro. 18 Prozent bewegen sich zwischen 500 und 1.000 Euro und 14 Prozent zwischen 1.001 und 2.000 Euro. Zu einem starken Anstieg kam es jedoch in der Kostenkategorie 2.001 bis 3.000 Euro: Lagen 2015 nur 4 Prozent in diesem Bereich, waren es 2016 stolze 14 Prozent. Außerdem gab es eine starke Verschiebung hin zu Gerichtsverfahren. Fast die Hälfte der Betroffenen unterzeichnete die Unterlassungserklärung und fast jeder Fünfte hat die geforderte Summe gezahlt, um die Sache abzuschließen. 2015 zielten noch 21 Prozent der Abgemahnten darauf ab, sich in einem außergerichtlichen Vergleich zu einigen. 2016 waren es nur noch 12 Prozent. Dafür verdoppelten sich die Gerichtsverfahren nahezu im selben Zeitraum – in 7 Prozent der Fälle lief es auf ein gerichtliches Urteil hinaus. Quelle: Händlerbund

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